Info zu Rechnungen

Bei Krankheit oder Unfällen, die über Ihre Krankenkasse versichert sind, rechnen direkt mit Ihrer Krankenkasse ab.

Wenn Sie über den Arbeitgeber unfallversichert sind, melden Sie bitte den Unfall Ihrem Arbeitgeber und stellen uns schnellstmöglich den Unfallschein zu. Nur dann können wir direkt mit der Unfallversicherung abrechen.

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