Unfälle

Für die aktuelle Behandlung benötigen wir möglichst rasch einen Unfallschein, da die Rechnung nicht zu Lasten der Krankenkasse erfolgen darf, sondern der Unfallversicherung belastet wird. Somit besteht auch kein Selbstbehalt und Sie haben mit der Abrechnung der Kosten nichts mehr zu tun. Dies gilt auch für sogenannte Nichtbetriebsunfälle, d.h. Unfälle, welche nicht am Arbeitsort erfolgt sind.

Wir bitten Sie daher, uns baldmöglichst einen Unfallschein zukommen zu lassen.

Dazu müssen Sie den Unfall bei Ihrem Arbeitgeber, Chef oder im Personalbüro melden, damit das nötige Formular angefordert werden kann.

Falls Sie weniger als 3 Tage arbeitsunfähig sind, genügt ein sogenannter BAGATELLUNFALLSCHEIN.

Falls Sie aber mehr als 3 Tage arbeitsunfähig sind, ist ein UNFALLSCHEIN MIT UNFALLKARTE nötig. Diese Karte muss bei jeder Konsultation mitgebracht werden und gilt gleichzeitig als Arbeitsunfähigkeitszeugnis.

Falls Sie im Rahmen der Unfallbehandlung Medikamente beziehen müssen, braucht die Apotheke, wo Sie diese abgeholt haben, den APOTHEKERSCHEIN ( und nicht die Krankenkassen-Nummer ). Dieses blaue Formular ist dem Unfallschein beigelegt.

Falls die Erstbehandlung nicht bei uns erfolgt ist ( z.B. in einem Spital oder bei einem anderen Arzt ), muss die Unfallmeldung dorthin geschickt werden und wir benötigen lediglich die UNFALLNUMMER UND DEN NAMEN DER UNFALLVERSICHERUNG.

Für die prompte Erledigung sind wir Ihnen sehr dankbar. Für Anfragen und bei Unklarheiten sind wir unter der Telefon-Nr. : 062 855 20 30 erreichbar.